Allgemeines Zivilrecht
Zivilrechtliche Angelegenheiten verschiedenster Art, von A wie Auskunftsansprüche bis Z wie Zwangsvollstreckung, werden nach Erarbeitung eines individuellen Konzepts im Sinne der Mandanten geregelt.
Vertragsgestaltung
In Anlehnung an die Vertragsfreiheit werden die persönlichen Vorstellungen der Mandanten – unter Beachtung rechtlicher Schranken – einer bestmöglichen vertraglichen Umsetzung zugeführt.
Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht
Ansprüche aus einem Gegenseitigkeitsverhältnis, insbesondere auf Vertragserfüllung, Gewährleistung oder Schadensersatz, werden individuell geprüft und für die Mandanten geltend gemacht.
Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht
Verschiedenste wirtschaftliche Belange, beispielsweise die der Kapital- oder Personengesellschaften, werden im Lichte einschlägiger Spezialvorschriften analysiert und je nach Anliegen zielorientiert gelöst.
Erbrecht
Nur die wenigsten Menschen haben erfahrungsgemäß eine Verfügung von Todes wegen (beispielsweise Testament) errichtet. Unter Berücksichtigung der familiären Verhältnisse und Besonderheiten wird auch für die Zeit nach dem Ableben der Wille der Mandanten gesichert.
Forderungsrecht und Schadensersatz
Die Geltendmachung und/oder Abwehr von Forderungen und Schadensersatzansprüchen aus vertraglichen, quasivertraglichen, bereicherungsrechtlichen oder deliktischen Rechtsbeziehungen, werden nach vollständiger Ausschöpfung des mitgeteilten Sachverhalts, für die Mandanten gerichtlich oder außergerichtlich durchgesetzt.